Die Direktzahlungsverordnung DZV gibt den Kantonen die Kompetenz, festzulegen, welche Fläche unter einem Vordach dem Auslauf angerechnet werden kann. Folgendes Merkblatt de / fr des Bundesamts für Landwirtschaft BLW konkretisiert die Voraussetzungen. Einzelne Kantone haben ein Merkblatt dazu erstellt:
BE: Merkblatt Tierwohlprogramm RAUS: «ungedeckte Auslauffläche»
GL: Richtlinie betreffend unüberdachter Laufhofflächen für Rindvieh im Kanton Glarus
GR: Bemessung Laufhöfe unter Vordächern
LU: Präsentation Tierwohlprogramm RAUS Zielkonflikt Bauen LBV 24.6.2024
SG: Merkblatt Bemessung des Laufhofs unter Vordach
VD: Courettes SRPA pour bovins