Die Direktzahlungsverordnung DZV gibt den Kantonen die Kompetenz, festzulegen, welche Fläche unter einem Vordach dem Auslauf angerechnet werden kann. Folgendes Merkblatt des Bundesamts für Landwirtschaft BLW konkretisiert die Voraussetzungen. Einzelne Kantone haben ein Merkblatt dazu erstellt:
BE: Merkblatt Tierwohlprogramm RAUS: «ungedeckte Auslauffläche»
GL: Richtlinie betreffend unüberdachter Laufhofflächen für Rindvieh im Kanton Glarus
GR: Bemessung Laufhöfe unter Vordächern
LU: Präsentation Tierwohlprogramm RAUS Zielkonflikt Bauen LBV 24.6.2024
SG: Merkblatt Bemessung des Laufhofs unter Vordach
VD: Courettes SRPA pour bovins