Das Umweltziel Landwirtschaft bezüglich Ammoniak ist trotz der Umsetzung von Ammoniak-Ressourcenprojekten in 21 Kantonen bei weitem nicht erreicht. Zahlreiche Kantone diskutieren deshalb, mit welchen Massnahmen die Emissionen weiter gesenkt werden sollen. Mehrere Kantone setzen Massnahmenpläne Luft um, die auch Massnahmen zur Reduktion landwirtschaftlicher Ammoniakemissionen beinhalten. Der Vollzug der Massnahmen erfolgt durch die kantonalen Fachstellen für Strukturverbesserungen.
Pflicht: Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Abdeckung von Güllelagern ab 1. Januar 2022 und das Ausbringen der Gülle mit emissionsmindernden Verfahren ab 1. Januar 2024 Pflicht. Weitere Informationen zum Vollzug Schleppschlauch.
Die Liste unten zeigt auf, ob und wenn ja welche Massnahmen im Bereich Hofdünger heute (Stand Februar 2024) von Bund, Forschung und Kantonen zur Umsetzung empfohlen werden. Damit sich die Wirkung der aufgeführten Massnahmen optimal entfalten kann, macht es Sinn die gesamte Hofdüngerkette zu berücksichtigen. Die Massnahmenliste wird laufend von Forschung und Behörden geprüft und nachgeführt.
Die Massnahmen werden jeweils in die folgenden drei Kategorien aufgeteilt:
- Von Bund und Forschung generell zur breiten Unterstützung ohne Einzelfallprüfung in der Schweiz empfohlene Massnahmen
- Von Bund und Forschung nach vorgängiger fallspezifischer Prüfung zur Umsetzung in der Schweiz empfohlene Massnahmen (In der Regel ist eine fachliche wissenschaftliche Begleitung durch eine anerkannte Forschungsinstitution oder Fachbehörden nötig)
- Von Bund und Forschung zurzeit in der Schweiz nicht zur Umsetzung empfohlene Massnahmen (Emissionsreduktion ist nicht wissenschaftlich bestätigt, die Erfahrungen in der Praxis fehlen oder andere Gründe wie bspw. hoher Energiebedarf sprechen dagegen)