Das Umweltziel Landwirtschaft bezüglich Ammoniak ist trotz der Umsetzung von Ammoniak-Ressourcenprojekten in 21 Kantonen bei weitem nicht erreicht. Zahlreiche Kantone diskutieren deshalb, mit welchen Massnahmen die Emissionen weiter gesenkt werden sollen. Mehrere Kantone setzen Massnahmenpläne Luft um, die auch Massnahmen zur Reduktion landwirtschaftlicher Ammoniakemissionen beinhalten. Der Vollzug der Massnahmen erfolgt durch die kantonalen Fachstellen für Strukturverbesserungen.
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die folgenden Massnahmen Pflicht:
Abdeckung von Güllelagern
Seit dem 01. Januar 2022 ist die Abdeckung von Güllelagern gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) Pflicht. Alle Informationen dazu kann man dem Merkblatt "Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen" von der KOLAS und KVU entnehmen.
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Emissionsmindernde Gülleausbringverfahren
Seit dem 01. Januar 2024 wird gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) das Ausbringen von Gülle mit emissionsmindernden Verfahren Pflicht. Das Merkblatt "Emissionsmindernde Ausbringverfahren" der Agridea liefert grundlegende Informationen zur emissonsarmen Gülleausbringtechnik. Ausserdem gibt es hier weiteres Material zum Studieren zum Vollzug Schleppschlauch.
Die Anwendung vom Schleppschlauch in Hanglagen
Das Obligatorium für emissionsmindernde Ausbringverfahren schreibt seit dem 01. Januar 2024 vor, dass Gülle auf Hanglagen bis 18 % Neigung mit einer emissionsmindernden Ausbringtechnik wie beispielsweise dem Schleppschlauch ausgebracht werden muss. Der Einsastz vom Schleppschlauch in solchen Hanglagen wird jedoch immer wieder diskutiert. Fragen zu der Problematik hat ein Lohnunternehmer folgendermassen beantwortet:
In folgenden Artikeln können weitere Informationen gefunden werden: