Nationale Drehscheibe Ammoniak

Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft

Vollzug Schleppschlauch

Das Ausbringen der Gülle mit emissionsmindernden Verfahren ist seit dem 01. Januar 2024 Pflicht. Viele Kantone sind zurzeit an der Umsetzung dieser Massnahme. Von mehreren Kantonen sind inzwischen Ausführungen für die Umsetzung verfügbar:

AG:        Merkblatt "Emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern ab 2024"
AI:          Schleppschlauch Obligatorium
AR:        Schleppschlauch Obligatorium
BL:         Merkblatt "Emissionsmindernde Gülleausbringung"
BE:        Merkblatt "Schleppschlauch Obligatorium"
FR:        Neue Regelung über die Gülleausbringung ab 2022
GL:        Ausnahmegesuch Schleppschlauch Obligatorium
GR:       Flüssigen Hofdünger emissionsmindernd ausbringen
LU:        Merkblatt "Emissionsmindernde Gülleausbringung ab 2022"
NW:       Merkblatt "Emissionsmindernde Ausbringverfahren"
OW:       Informationen Webseite Kanton Obwalden
SH:        Informationen Webseite Kanton Schaffhausen
SZ:        Merkblatt "Emissionsmindernde Gülleausbringung"
SO:        Schleppschlauch Obligatorium
SG:        Informationen zur Schleppschlauchpflicht ab 2024
TG:        Merkblatt "Emissionsarme Gülleausbringtechnik"
UR:        Ausnahmegesuch Schleppschlauchpflicht
VS:        Informationen Webseite Kanton Wallis

Das Merkblatt der Agridea liefert grundlegende Informationen zur emissionsarmen Gülleausbringtechnik.